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Rechtliches

Seit August 2005 gibt es den §22b des Strassenverkehrsgesetzes(StVG).

Dieser Paragraph beschreibt den Straftatbestand des “Missbrauchs von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern”. Die ausufernden Manipulationen an Tachometern und der daraus resultierende öffentliche Druck, machten die Schaffung eines Gesetzes, welches eben diese Wegstreckenzählermanipulationen unter Strafe stellt, notwendig.

Mit dem §22b StVG wurde dieses Gesetz geschaffen. Kerngedanke des Gesetzes ist es, den Verbraucher beim Kauf eines Fahrzeuges vor einem Betrug zu schützen. Nachdem seit Einführung des Gesetzes Rechtsunsicherheit darüber geherrscht hatte, ob Reparaturen an Tachometern und dazu benötigte Software illegal ist, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt für Klarheit gesorgt: Software für Reparatur, Justierung oder Wiederherstellung des originalen Kilometerstandes ist legal.

Zitat:
Dem Gesetzgeber kam es bei der Schaffung des § 22 b Abs. 1 Nr. 1 StVG nicht darauf an, jegliche Formen des Einwirkens auf Wegstreckenzähler, etwa zum Zwecke der Justierung oder Reparatur, unter Strafe zu stellen. Die Strafnorm zielt vielmehr auf die vorbeugende Bekämpfung betrügerischer Täuschungen über die tatsächliche Laufleistung von Kraftfahrzeugen im Bereich des Gebrauchtwagenhandels. Ein Verfälschen ist demgegenüber nicht gegeben, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration eingewirkt wird, weil diese Handlungen auf die Gewährleistung oder Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers, also auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs, abzielen.

Aktenzeichen: 2 BvR 1589/05
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060509_2bvr158905.html

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir die Tachoeinstellung ausschließlich zu Reparaturzwecken durchführen, siehe auch unser Auftragsformular.

Manipulationen an Wegstreckenzählern zum Zwecke des Betrugs sind strafbar, gemäß §22b StVG .

Tachojustierung
Ihr Tacho ist defekt oder Sie haben es durch einen Austausch-Tacho ersetzt und Sie möchten Ihren alten Kilometerstand übernehmen? Ihr Tacho wurde irgendwann manipuliert und Sie möchten den Originalstand wiederherstellen? Durch eine Tachojustierung bzw. Tachoeinstellung sind wir in der Lage, Ihr Tachometer wieder auf den originalen Stand zu stellen.

Ist die Tachojustierung / Tachoeinstellung erlaubt?
Aus gesetzlichen Gründen dürfen wir eine Tachojustierung / Tachoeinstellung nur noch an gebrauchten oder neuen Tachometern, welche ursprünglich nicht in diesem Fahrzeug verbaut waren, auf den echten, also tatsächlichen Stand einstellen. Sollten Sie in der Vergangenheit Ihren Tachostand durch eine Tachojustierung verändert haben und möchten, um keine Straftat zu begehen, diesen wieder geändert haben, so wenden Sie sich bitte zwecks einer Tachoeinstellung auf den korrekten Kilometerstand an uns. Die Tachoeinstellung ist bei Leasing und Mietfahrzeugen verboten!